Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (FWIT-Rat)

Am 1. Juli 2023 wurden der Rat für Forschung und Technologieentwicklung und der Österreichische Wissenschaftsrat entsprechend dem zugrundeliegenden FWIT-Rat-Errichtungsgesetz (FREG) aufgelöst und in den neu errichteten Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung überführt.

Der FWIT-Rat dient der Beratung der Bundesregierung als eigenständige  juristische Person des öffentlichen Rechts. Zur Abwicklung der operativen Aufgaben wurde ihm eine Geschäftsstelle beigestellt, zudem verfügt der FWIT-Rat über einen Aufsichtsrat. Der FWIT-Rat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Beratung der Bundesregierung sowie einzelner Mitglieder der Bundesregierung in den Angelegenheiten der österreichischen und europäischen Wissenschafts-, Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik, der Hochschulen und der Entwicklung und Erschließung der Künste
  • die Erstattung von Vorschlägen für den FTI-Pakt gemäß § 2 des Forschungsfinanzierungsgesetzes 
  • die Unterstützung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Bundesministerin oder des Bundesministers für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie der Bundesministerin oder des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft bei der Analyse der Umsetzung der laufenden Forschungs-, Technologie und Innovations-Strategie (FTI-Strategie) der Bundesregierung und bei der Erarbeitung neuer FTI-Strategien unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Standards
  • die Erstellung eines zweijährigen Tätigkeitsberichtes an die Bundesregierung, den diese dem Nationalrat zuzuleiten hat
  • die selbständige Ausarbeitung von Analysen und Empfehlungen, insbesondere auch hinsichtlich Wirkungsorientierung
  • die Unterstützung des Stiftungsrates gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 des FTE-Nationalstiftungsgesetzes

Die Ratsversammlung hat zwölf stimmberechtigte Mitglieder, davon werden sechs von dem/der Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung, vier von dem/der Bundesminister/in für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, ein Mitglied durch den/die Bundesminister/in für Arbeit und Wirtschaft sowie der/die Vorsitzende durch den/die Bundeskanzler/in im Einvernehmen mit dem/der Vizekanzler/in bestellt. Die stimmberechtigten Mitglieder des Rates werden für eine Funktionsdauer von 4 Jahren bestellt, eine einmalige Wiederbestellung ist möglich. Die Fachaufsicht über den FWIT-Rat obliegt dem BMBWF.

Weitere  Informationen finden Sie auf der Website des Rats