Null Prozent Umsatzsteuer: Neue Photovoltaik-Förderung gut angelaufen

Das BMK unterstützt den Ausbau der Sonnenkraft 2024 besonders unbürokratisch, die Umsatzsteuer auf kleinere private Photovoltaik-Anlagen wurde gestrichen. Dies bringt der Branche neuen Schwung, mittels Marktbeobachtung soll sichergestellt werden, dass die Steuersenkung an Kundinnen und Kunden weitergegeben wird.

Das Interesse an privaten Sonnenkraftwerken war noch nie so hoch wie im vergangenen Jahr. Insgesamt wurden 2023 mehr als zwei Gigawatt an neuer Leistung installiert. Der Nachfragerekord ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende – um den positiven Trend zu stärken, wird das Fördersystem ständig weiterentwickelt und optimiert.

"Die Rekorde beim Sonnenkraftausbau zeigen: Die Menschen in Österreich sind Teil der Energiewende. Mit der Umsatzsteuerbefreiung für kleinere Sonnenkraftwerke passt sich auch das Fördersystem an diese Rahmenbedingungen an. Seit erstem Jänner gilt in Österreich: Null Prozent Umsatzsteuer und null Prozent Bürokratie. Es freut mich sehr, dass die Branche heute berichtet hat, dass die Umsetzung bereits gut läuft. Mit der Marktbeobachtung leisten wir nun unseren Beitrag dazu, dass die Preissenkungen jedenfalls auch bei den Menschen ankommen", sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Für kleinere private Photovoltaikanlagen entfällt die gesamte Umsatzsteuer bis 35 kWp, somit ist kein Förderantrag mehr erforderlich. Mit dieser Maßnahme soll die Branche den notwendigen Aufschwung erhalten und volle Auftragsbücher verzeichnen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Kostensenkung bei den Endkundinnen und -kunden ankommt. Bei einem ersten Treffen im neuen Jahr zwischen der Klimaschutzministerin und Vertreterinnen sowie Vertretern der österreichischen Photovoltaik-Branche waren die Rückmeldungen positiv.

"Die Umsatzsteuerbefreiung macht Photovoltaikanlagen bis 35 kWp noch wirtschaftlicher und das ohne Aufwand – diese Maßnahme ist ein wichtiger Baustein, um den PV-Ausbau in Österreich im Kleinsegment wieder anzukurbeln. Durch die Senkung der Anschaffungskosten kann der Nachfrage ein regelrechter Anschub verschafft werden", so Kurt Leeb, Geschäftsführer eww Anlagentechnik GmbH und MEA Solar und stellvertretender Vorstandvorsitz PV Austria.
  Foto BMK / Cajetan Perwein

Marktbeobachtung für mehr Transparenz

Damit die neue Förderung erfolgreich gelingt und die günstigen Preise tatsächlich bei den Endkundinnen und -kunden ankommen, hat das BMK eine Marktbeobachtung des Photovoltaikmarktes eingesetzt. Diese soll den Markt in erster Linie überwachen und so eine genaue Analyse über die Preisentwicklung ermöglichen und das Vertrauen in die Wirksamkeit der Förderungen unterstützen.

Für die Marktbeobachtung wurde die österreichische Energieagentur (AEA) beauftragt. Die Preisentwicklung von kleinen Photovoltaik-Anlagen wird zum Beispiel durch Einholung von Angeboten bei Installateurinnen und Installateuren sowie Telefonbefragungen von Anlagen-Errichterinnen und -Errichtern erhoben. Diese laufend erhobenen Marktpreise werden dann mit einem von der AEA erstellten Richtwert verglichen, wodurch ungerechtfertigt ausbleibende Kostensenkungen sichtbar gemacht werden.

Darüber hinaus wurden vom Gesetzgeber die Kompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde gestärkt, um im Zweifel Untersuchungen einleiten und entsprechend tätig werden zu können.

Achtung

Häufig gestellte Fragen zum Thema Umsatzsteuerbefreiung für PV-Module finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Überblick über das neue Photovoltaik-System