Konjunkturoffensive forciert Erneuerbare und stärkt Wirtschaftsstandort

Drei Milliarden Euro fließen in Erneuerbare Energien und Sanierungsmaßnahmen, weitere drei Milliarden werden als Energiekostenzuschuss für die Wirtschaft bereitgestellt.

Konjunkturpaket, Karl Nehammer und Leonore Gewessler
Präsentation des Konjunkturpakets, Foto APA

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Budgetverhandlungen auf ein umfangreiches Konjunkturpaket geeinigt. Dieses aufeinander abgestimmte Maßnahmenbündel soll in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit nachhaltige Investitionen in den Wirtschaftsstandort stärken und allen voran ökologische Bau- und Sanierungsmaßnahmen fördern.

„Klimaschutz und sichere Arbeitsplätze – das gehört zusammen und das braucht es jetzt. Deshalb investieren wir im kommenden Jahr in den Sonnenstrom, in saubere Heizungen und ziehen Sanierungen und Bauarbeiten in unserem Bereich vor. Davon profitiert die heimische Wirtschaft – und die Menschen. Denn das heißt: Günstige grüne Heizungen, sauberer Strom vom eigenen Dach und moderne Bahnhöfe“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

So wird künftig die Umsatzsteuer auf Photovoltaik-Anlagen in Österreich abgeschafft. Dies schafft bürokratische Antragssysteme ab und erleichtert den Umstieg auf Photovoltaik-Storm für alle Bürger:innen. Auch die Förderung von Sanierungsmaßnahmen wird weiter ausgebaut. Zusätzlich sollen öffentliche Bauprojekte und Investitionen vorgezogen werden und die Konjunktur ankurbeln. Auf diese Weise wird die Wirtschaft gestärkt und zugleich nachhaltig und ökologisch umgestaltet.

Außerdem kündigte die Klimaschutzministerin an, dass das „größte Bahnausbau-Paket der Republik Österreich“ weiter fortgesetzt werde. „Wir haben den ÖBB-Rahmenplan für die nächsten sechs Jahre nochmals um zwei Milliarden Euro aufgestockt“. Dieser betrage nun insgesamt 21,1 Milliarden Euro.

Die Maßnahmen im Detail

Erneuerbaren Wärme Paket (EWP)

  • Rechtlicher Rahmen für Verbot von Gasheizungen im Neubau
  • Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in der Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026 (rund 75 Prozent pro neuer Heizung)
  • Erhöhung Förderungen für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von 60 Millionen Euro (auf insgesamt 200 Millionen Euro)
  • Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Millionen Euro
  • Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Millionen Euro

Investitionen in erneuerbare Energie

  • Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Millionen Euro)
  • Novelle der Marktprämien-Verordnung
  • Anhebung der Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas, um den weiteren Ausbau und die längerfristige Planung zu attraktivieren

Öffentliche Investitionen des Bundes werden vorgezogen

  • Vorziehen und Priorisieren von öffentlichen Bauprojekten im Ausmaß von mehr als 640 Millionen Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Millionen Euro 2024; Ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) und 321 Millionen Euro zusätzlich 2024
  • Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in Produktionen zum Ausbau und zur Steigerung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten und folglich der Versorgungssicherheit
  • 400 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2027 sowie darüber hinaus Vorkehrungen im Chips-Bereich, um attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen
  • 90 Millionen Euro für die Forschung im Chips Bereich
  • 42 Millionen Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Millionen Euro
  • Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Millionen Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden

Energiehilfen für Unternehmen

  • Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro
  • Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen
  • Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden
  • Bei Zuschüssen eines Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben
  • Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden ist ausgeschlossen
  • Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist somit treffsicher und nicht überschießend.
„Künftig werden im Zuge der Energiewende die Bürger:innen unterstützt, dass es sich gewaschen hat. Unser Ziel lautet: Wo eine Wand, da eine Dämmung, wo ein Kessel, da ein Tausch, wo ein Dach, da eine Photovoltaik-Anlage. Österreichs Energieversorgung wird sozialer, sicherer, unabhängiger und ökologischer“, so Vizekanzler Werner Kogler.
„Die Heizungsumstellung auf Erneuerbare wird noch stärker gefördert, die Förderung von PV-Anlagen wird radikal vereinfacht, mühselige und bürokratische Antragssystem gehören der Vergangenheit an. Darüber hinaus investieren wir in Sanierungen und öffentliche Investitionen. Damit geben wir der Konjunktur gerade in den betroffenen Branchen einen spürbaren Schub und stärken den Wirtschaftsstandort“, sagt Bundeskanzler Karl Nehammer.
„Durch den Energiekostenzuschuss II werden Unternehmen auch 2023 von den hohen Energiekosten entlastet. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I erhöhen wir die Förderintensität in der untersten Stufe auf 50 Prozent. Zusätzlich entfällt das Eintrittskriterium der Energieintensität in den ersten beiden Stufen. Unverändert bleibt, dass nur durch die gestiegenen Energiekosten verursachte Mehrkosten teilweise subventioniert werden“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.