Verpackungsabgrenzungsverordnung

Mit der Verordnung wird die Festlegung von Anteilen der Haushaltsverpackungen und der gewerblichen Verpackungen geregelt.

Die in der Verordnung festgelegten Anteile haben alle Sammel- und Verwertungssysteme sowie alle Verpflichteten gemäß § 13g Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) beziehungsweise die vor- oder nachgeordneten Vertriebsstufen einzuhalten, unabhängig von den Vertriebswegen einzelner Unternehmen. Diese Anteile werden auch den Kontrollen der Verpflichteten zugrunde gelegt.

Nach Zuordnung der Verpackungen zu einer Produktgruppe werden in jeder Produktgruppe Anteile an Verpackungen je Packstoff als Haushaltsverpackungen oder gewerbliche Verpackungen festgelegt. Die Seite „Abgrenzung: Haushaltsverpackungen und gewerbliche Verpackungen“ bietet eine Hilfestellung bei der Anwendung der Verordnung.