Anpassung an den Klimawandel in Österreich Weiterentwickeltes Konzept für die Fortschrittsdarstellung

Anpassung an den Klimawandel bedarf einer regelmäßigen systematischen Überprüfung. Für die Erstellung des zweiten Fortschrittsberichts zur Anpassungsstrategie (veröffentlicht 2021) wurde die Bewertungsmethodik etwas modifiziert. Das gegenüber 2015 adaptierte Konzept für die Fortschrittsdarstellung wurde in Kooperation mit betroffenen Ressorts, den Ländern, Sozialpartnern, Akteur:innen der Umsetzung und NGOs verfasst und 2019 veröffentlicht.

Titelblatt Anpassung an den Klimawandel in Österreich

Neben dem Kontext, der strategische Überlegungen und grundsätzliche Informationen beinhaltet, umfasst sie einen Aktionsplan, der für die insgesamt 14 Aktivitätsfelder konkrete Handlungsempfehlungen vorsieht. Die Entwicklung der Strategie erfolgte unter Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure, insbesondere aus Ministerien, Ländern, Interessensvertretungen, NGOs sowie aus der Wissenschaft.

Anpassung an den Klimawandel ist ein kontinuierlicher Prozess, der einer wiederkehrenden Überprüfung der wesentlichen Klimafolgen und der Wirksamkeit der gewählten Anpassungsmaßnahmen bedarf. Daher ist im Kontext der österreichischen Anpassungsstrategie die regelmäßige Erstellung eines Fortschrittsberichts mit der Darstellung des Umsetzungsstands in den Aktivitätsfeldern vorgesehen. Der erste Fortschrittsbericht zum Status-quo der Anpassung in Österreich wurde 2015 im Ministerrat verabschiedet und auch von der Landeshauptleutekonferenz bestätigt. Um den Stand der Umsetzung strukturiert zu erfassen, war hierfür ein Konzept zur Fortschrittsdarstellung entwickelt worden, welches auf zwei Komponenten beruhte: einer Befragung und einem Kriterienkatalog. Die Zusammenschau dieser beiden Elemente ergab ein Gesamtbild über die Entwicklung und den Trend der Anpassung in den jeweiligen Aktivitätsfeldern. Die Ergebnisse aus dem ersten Fortschrittsbericht waren eine wichtige Grundlage, um die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel im Jahr 2017 zu aktualisieren.

Basierend auf den Erfahrungen im Zuge der Erstellung des ersten Fortschrittsberichts und auf neuen Erkenntnissen aus Monitoring- und Evaluierungsprozessen auf europäischer und internationaler Ebene wurde das Konzept für die Fortschrittsdarstellung weiterentwickelt. Das nun vorliegende adaptierte Konzept war die Basis für den zweiten Fortschrittsbericht dar, der im Herbst 2021 vom Ministerrat verabschiedet und von der Landeshauptleutekonferenz zur Kenntnis genommen wurde.

Um langfristig erfolgreiche Anpassung betreiben und die Wirksamkeit der gewählten Anpassungsmaßnahmen darstellen zu können, ist eine regelmäßige Überprüfung des Fortschritts notwendig.